Beratung basiert auf Freiwilligkeit von Seiten des Ratsuchenden, aber auch von Seiten des Beraters. Es ist ein Angebot, d.h.: Sie entscheiden, ob Sie kommen.
Dabei wird die Verantwortungsstruktur eingehalten, d.h.: Der Klassenlehrer/ Fachlehrer ist Ihr erster Ansprechpartner.
Beratungsgespräche unterliegen der Vertraulichkeit, d.h.: Nur Sie als Ratsuchender können die Schweigepflicht auflösen. Ein Erstgespräch mit einem Schüler kann stattfinden, für Folgegespräche erfrage ich das Einverständnis der Eltern.
Der Beratungslehrer wahrt die Neutralität zu allen Beteiligten und ergreift keine Partei, d.h.: Fühlt sich einer von uns im Vorfeld befangen oder hat begründete Vorbehalte, kann er die Beratung ablehnen. Dadurch, dass ich Ihre Kinder in der Regel nicht bewerte, bleibt eine Distanz zum Geschehen gewahrt, der einen sachlichen Bilck auf eine Situation fördert.
Lösungen entstehen in der gemeinsamen Zusammenarbeit, d.h.: Ich präsentiere Ihnen keine fertigen Ergebnisse, sondern wir erörtern problematische Situationen und schauen auf Ziele und Möglichkeiten. Dabei versuchen wir auf einen Sachverhalt aus verschiedenen Perspektiven zu schauen.